MICE CannesVeranstaltung im Palais des Festivals in Cannes
©COTE d'AZUR FRANCE/Aurélien BUTTIN

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG VON KMU FÜR MESSEN UND AUSSTELLUNGEN

Der Veranstaltungssektor blieb von der Gesundheitskrise nicht verschont. Um die französischen Messen und Ausstellungen wieder in Gang zu bringen, leistet der Staat mit dem Programm France Relance finanzielle Unterstützung. Die Tourismusabteilung der Industrie- und Handelskammer Nizza Côte d’Azur unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Beantragung von Finanzhilfen für Messen und Ausstellungen.

Die Finanzierungshilfe „Messen und Ausstellungen“.

Die Veranstaltungsbranche hat während der Gesundheitskrise durch COVID-19 schwere Folgen erlitten. Die Union française des métiers et l’évènement (Unimev) bezifferte die Verluste für das Jahr 2020 auf 16,8 Milliarden Euro.

Messen und Ausstellungen wurden während der Zeit der Einschränkungen unterbrochen. Erst ab September 2021 war eine zaghafte Wiederaufnahme der Veranstaltungen zu beobachten. Dennoch wurde ein Rückgang der Besucherzahlen um 30% bis 50% festgestellt.

Um die Rückkehr der Aussteller und Teilnehmer zu beschleunigen, startete der Staat den Plan „France Relance“ mit dem Ziel, den Tourismus zurückzugewinnen, umzugestalten und zu unterstützen.

Eine Begleitung der KMU durch die IHK Nizza Côte d’Azur

Am 17. März stellte die Regierung eine finanzielle Unterstützung für KMU vor. Diese sollen dazu ermutigt werden, auf Messen und Ausstellungen in Frankreich auszustellen, finanzielle Unterstützung zu leisten und Darlehen aus Sparfonds durch die Banque des Territoires zu mobilisieren; dies sind die Herausforderungen der Beihilfe „Foires et Salons“.

Die Tourismusabteilung Ihrer IHK Nizza Côte d’Azur wurde mit der Verwaltung, Umsetzung und Überwachung dieser Hilfe finanziell betraut. Sie begleitet die KMU bei der Einreichung ihrer Unterlagen.

75 Messen sind betroffen, darunter : MIPIM, MIPTV, MIP Markets, MIPCOM, MAPIC, World ILTM Midem, Cannes Yachting Festival, IFTM, Top Resa Sirha Lyon…

Die Antragsunterlagen müssen bis zum 31. Dezember 2022 auf der nationalen Website des Netzes der Industrie- und Handelskammern eingereicht werden.

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